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Testamentsvollstreckung


Erben sind mit dem Nachlass schnell überfordert oder sind sich uneinig, was damit geschehen soll. Insbesondere bei einer Erbengemeinschaft oder komplizierten Vermögensverhältnissen entstehen viele Fragen und Konflikte, da wichtige Entscheidungen einstimmig getroffen werden müssen.

Ein Testamentsvollstrecker schafft hier Abhilfe - er vertritt den Willen des Erblassers. Anstelle der Erben nimmt er den Nachlass für die Zeit der Abwicklung in seinen Besitz und verfügt über die Nachlassgegenstände. Seine Befugnisse richten sich nach den Anordnungen im Testament. Daher sollte der Erblasser die Aufgaben des Testamentsvollstreckers klar definieren.

Mit einer professionellen Testamentsvollstreckung erfüllt der Experte den letzten Willen des Erblassers und verhindert Streitigkeiten über den Nachlass zwischen den Begünstigten. Hierzu berät Sie Klaus Heller gerne persönlich, damit alle Fragen nach Ihrem Ableben geregelt sind.

Die Max Heller Steuerberatungsgesellschaft GmbH ist zusätzlich Mitglied in der DANSEF – Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.

Max Heller StBG GmbH ist Mitglied bei der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde e.V.

Ihr starker Partner für Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung.

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