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Doppelbesteuerung Deutschland Schweiz


Grenzgänger mit Wohnort in Deutschland und Arbeitsplatz in der Schweiz sowie umgekehrt Grenzgänger mit Wohnort in der Schweiz und Arbeitsplatz in Deutschland werden von unseren Steuerberatern in Konstanz umfassend über die Regelungen des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Schweiz informiert.

Abwanderer in die Schweiz mit Einnahmen aus Deutschland haben besondere steuerliche Pflichten nach dem Außensteuerrecht zu beachten auf die wir Sie in der Beratung der Doppelbesteuerung Deutschland Schweiz hinweisen. Hier wirkt sich das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz zum Teil erst nach Ablauf von über 5 Jahren aus. Wir zeigen Ihnen die Details die es bei dieser Doppelbesteuerung zu beachten gibt.

Wir sind Mitglied der Handelskammer Deutschland-Schweiz und beraten grenzüberschreitend tätige Unternehmen aus der Schweiz bei ihren Aktivitäten in Deutschland.

Schweizer Unternehmen vertreten wir gegenüber dem Finanzamt und beantragen u.a. Steuernummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Wir erstellen den Antrag auf Vorsteuervergütung, die monatlichen oder quartalsweise elektronisch zu übermittelnden Umsatzsteuervoranmeldungen und jährliche Umsatzsteuererklärungen. Durch unsere Erfahrung im Bereich der Doppelbesteuerung zwischen Deutschland und der Schweiz sind wir stets für Sie ansprechbar und beraten Sie gerne in diesem Bereich. Wenn Sie Interesse an einer kompetenten Beratung zum Thema Doppelbesteuerung Deutschland Schweiz wünschen, vereinbaren Sie mit uns einen Termin.

Ihr starker Partner für Unternehmensnachfolge und Testamentsvollstreckung.

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